Allgemeine Geschäftsbedingungen
MedicSmart Nutzungsvertrag
für den Nutzungsvertrag zwischen SvT-Smart Unterweisungen, Inhaberin Sabina von Thenen, Hildastraße 15, 69115 Heidelberg – nachfolgend „SvT-SU“ genannt und dem Praxisinhaber – nachfolgend „Nutzer“ genannt.
- Vertragsschluss
- Die Präsentation der Online-Dienste von MedicSmart auf der Website oder in anderen Medien von SvT-SU ist kein bindendes Angebot von SvT-SU. Vielmehr wird dem Nutzer die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags abzugeben.
- Bei einer Online-Bestellung gibt der Nutzer ein Angebot ab, indem er nach Durchlaufen des Online-Bestellvorgangs die Bestellung durch Aktivierung der Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" absendet. Nach Absendung der Bestellung erhält der Nutzer eine Auftragsbestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese Auftragsbestätigung ist die Annahme des Angebots durch SvT-SU. Der Nutzungsvertrag besteht aus der mit der Bestellung des Kunden korrespondierenden Auftragsbestätigung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
- Vertragsgegenstand
- SvT-SU bietet dem Nutzer Online Dienste über das von SvT-SU unterhaltene Portal MedicSmart an Gegenstand der Online-Dienste sind die Verwaltung und Organisation, einschließlich Erinnerungen von Unterweisungen der Mitarbeiter des Nutzers, Möglichkeit für nutzerspezifische Ergänzungen von Unterweisungen, Abruf von Unterweisungsfilmen, auch mehrfach, und die Erteilung von Zertifikaten an registrierte Mitarbeiter zum Nachweis der absolvierten Unterweisung.
- Nutzungsvolumen, Vergütung, Prüfung
- Die Vergütung berechnet sich nach der insgesamt registrierten Anzahl der Mitarbeiter, wobei mit der Grundvergütung der Nutzer und drei Mitarbeiter entgolten werden.
- Der Vertrag wird geschlossen für den Nutzer und die Anzahl der von ihm registrierten Mitarbeiter.
- Die Jahresvergütung für den Kunden inkl. drei Mitarbeiter beträgt 228,- EUR zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlich bestimmten Höhe.
- Die Jahresvergütung erhöht sich für jeden weiteren Mitarbeiter um jeweils 48,- EUR zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlich bestimmten Höhe.
- Die Jahresvergütung ist im Voraus fällig und unbar an SvT-SU zu zahlen. SvT-SU stellt dem Kunden die jeweils fällig werdende Jahresvergütung in Rechnung.
- Von SvT-SU im Rahmen von Vertriebscodes gewährte Rabatte wirken begrenzt auf das jeweilige Vertragsjahr, für das dem Kunden der Rabatt eingeräumt wurde. Nach Ablauf des Vertragsjahres gilt die Jahresvergütung gemäß Ziffer 3.3 bzw. 3.4.
- Der Nutzer kann jederzeit das Nutzungsvolumen durch Online-Registrierung weiterer Mitarbeiter für MedicSmart erweitern. Hierfür gelten die vorstehenden Vergütungssätze. Bei unterjähriger Erweiterung fällt die volle Jahresvergütung an. Beträgt die Restlaufzeit des Nutzungsvertrages zum Zeitpunkt der unterjährigen Registrierung eines weiteren Mitarbeiters weniger als 12 Monate, erhält der Nutzer bei Fortführung des Nutzungsvertrages im Folgejahr für den in der Vorperiode unterjährig registrierten Mitarbeiter einen personenbezogenen Rabatt. Der Rabatt berechnet sich aus dem Produkt des Quotienten von Jahresvergütung und 12 Monaten und der Anzahl der Monate, die der betroffene Mitarbeiter in der Vorperiode nicht registriert war. Wird der Nutzungsvertrag nicht fortgeführt oder der unterjährig in der Vorperiode registrierte Mitarbeiter nicht in dem fortgeführten Nutzungsvertrag einbezogen, entfällt der Rabatt ersatzlos.[Rechenbeispiel: Bei einer Registrierung des Mitarbeiters im 8. Monat der Vorperiode war der Mitarbeiter 7 Monate der Vorperiode nicht als Nutzer registriert. Bei einer Jahresvergütung von 48,- EUR beträgt das Produkt aus dem Quotienten (48,- EUR dividiert durch 12 Monate) 4,- EUR und 7 (nicht als Nutzer registrierten) Monaten 28,- EUR. Auf die Jahresvergütung der Folgeperiode wird dem Nutzer sonach für den unterjährig angemeldeten Mitarbeiter ein Rabatt von netto 28,- EUR gewährt.].
- SvT-SU darf bei begründetem Anlass jederzeit, im Übrigen einmal jährlich beim Nutzer eine Überprüfung durchführen, ob der vereinbarte Nutzungsumfang überschritten wird. Eine Überprüfung ist (außer in begründeten Eilfällen) mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich anzukündigen.
- Eine Erhöhung der Jahresvergütung gemäß Ziffern 3.3 und 3.4 durch SvT-SU tritt für den Kunden mit Wirkung des auf das jeweils laufende Vertragsjahr folgenden Vertragsjahres in Kraft. SvT-SU wird den Kunden über Preisanpassungen rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Ende des jeweils laufenden Vertragsjahres ohne Beachtung der Kündigungsfrist gemäß Ziffer 5.2 zu kündigen.
- Nutzungsrechte, technische Voraussetzungen
- SvT-SU räumt dem Nutzer und jedem registrierten Mitarbeiter des Nutzers jeweils ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenztes Recht auf Zugriff- und Nutzung der von SvT-SU über MedicSmart angebotenen Online-Dienste ein, wobei die Steuerung (Verwaltung der Mitarbeiterunterweisungen) ausschließlich dem Nutzer gewährt wird. Die Nutzung wird ausschließlich online über www.denticsmart.de gewährt.
- Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von SvT-SU für MedicSmart.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, anderen als den registrierten Mitarbeitern Zugang zu MedicSmart zu gewähren bzw. zu ermöglichen, die abrufbaren Inhalte, insbesondere die Unterweisungsfilme, anzusehen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu MedicSmart geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware.
- Laufzeit, Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit Registrierung durch den Nutzer und läuft auf unbestimmte Zeit.
- Kündigungen und Teilkündigungen, d. h. Reduzierung der Anzahl von Mitarbeiterlizenzen, die über die in der Jahresvergütung grundsätzlich enthaltenen drei Mitarbeiterlizenzen erworben wurden, können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ablauf eines Vertragsjahres erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform. Der Kunde kann die Kündigung über die auf denticsamart.de eingerichteten Kündigungsfunktion erklären.
- Ansprüche bei Mängeln
- SvT-SU behebt technische Mängel von MedicSmart innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung von SvT-SU erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von SvT-SU betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Nutzers, der registrierten Mitarbeiter und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunkts.
- SvT-SU wendet für die Auswahl und Pflege der Inhalte die übliche Sorgfalt auf. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte kann aber nicht gewährleistet werden.
- Es obliegt dem Nutzer auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich SvT-SU anzuzeigen.
- Haftung auf Schadensersatz
- SvT-SU haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
- SvT-SU haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens SvT-SU oder eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SvT-SU beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von SvT-SU gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
- SvT-SU haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- SvT-SU haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf 250,- EUR je Schadensfall.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von SvT-SU für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird ausgeschlossen.
- Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
- Schutzrechte
- Der Nutzer Der Kunde erkennt an, dass es sich bei MedicSmart um eine vom SvT-SU hergestelltes Datenbankwerk bzw. um eine Datenbank i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt. Zugehörige Computerprogramme unterfallen dem Schutz der §§ 69a ff. UrhG, Unterweisungsfilme unterfallen dem Schutz des § 2 UrhG. Rechte Dritter an den geschützten Werken bleiben unberührt.
- Schlussbestimmungen
- Vertragsänderungen oder Ergänzungen zu diesem bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, die von dieser Regelung abweicht.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz von SvT-SU.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, tritt an ihre Stelle, sofern die Unwirksamkeit nicht aus den §§ 305 BGB folgt, eine wirksame Regelung, die dem Willen der Vertragsparteien weitestgehend entspricht. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen bleibt hiervon unberührt.